Mietbedingungen Ferienwohnungen La Mer Kühlungsborn

1) Zwischen Mieter und Vermieter wird ein Vertrag abgeschlossen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Mietobjektes und des Angebotes. Mündliche Absprachen zum Vertrag haben keine Gültigkeit, Vertragsänderungen sind schriftlich zu fixieren. Eine Weitervermietung des Mietobjekts ist nicht zulässig.

2) Der Mietvertrag ist abgeschlossen sobald der Rücksendeschein durch den Gast schriftlich bestätigt und die Anzahlung in angegebener Höhe erfolgt ist.

3) Nach Abschluss des Mietvertrages, der zugleich Ihre Rechnung ist, werden 25 % des Gesamtmietpreises als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag muß bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn eingegangen sein, bei Buchungen innerhalb der 14-Tage-Frist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass das Mietobjekt trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht.

4) Je nach Eingangsdatum einer eventuellen Stornierung durch den Gast werden nachfolgende Pauschalsätze - berechnet in Prozent der Gesamtleistung - fällig:
bis zum 61.Tag vor Reiseantritt 10 %
bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 50 %
bis zum 11.Tag vor Reiseantritt 80 %
bis zum Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 %
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung !

5) Die Kurabgabe der Stadt Kühlungsborn ist mit dem Reisepreis zu entrichten und beträgt aktuell vom 15.05.-15.09. 2 € pro Person/Tag, vom 16.09.-14.05. 1 € pro Person/Tag. Kinder bis zu 18 Jahren sind Kurabgabe frei.

6) Der Mietvertrag gilt nur für die im Mietvertrag angegebene Personenzahl. Haustiere sind nur nach Absprache erlaubt.

7) Der Mieter ist für das Mietobjekt samt Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln. Während des Aufenthaltes ist der Mieter verpflichtet, die Unterkunft selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird durch eine vom Vermieter beauftragte Reinigungsfirma ausgeführt. Arbeiten wie Abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter leeren, sind vom Mieter selbst zu erledigen. Bei schuldhafter Verursachung von Schäden oder Abhandenkommen von Gegenständen sind diese durch den Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

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